Wer wählt den Bundespräsidenten?
Im ersten Wahlgang wurde Horst Köhler als Bundespräsident wieder gewählt. Wer den Bundespräsidenten wählt und welche Voraussetzungen ein Bewerber mitbringen muss, um selbst gewählt zu werden, soll Gegenstand dieses Artikels sein.
Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung
Gewählt wird der Bundespräsident von der Bundesversammlung. Die Bundesversammlung ist ein oberstes Bundesorgan und wird ausschließlich zu dem Zweck der Wahl des Bundespräsidenten vom Bundestagspräsidenten, der auch die Bundesversammlung leitet, einberufen. Spätestens dreißig Tage vor Ablauf der Amtszeit des Bundespräsidenten, bei vorzeitiger Beendigung spätestens dreißig Tage nach diesem Zeitpunkt tritt die Bundesversammlung zusammen. Die Bundesversammlung besteht aus den Mitgliedern des Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder gewählt werden.
Wählbarkeit
Jeder Deutsche, der das 40. Lebensjahr vollendet hat und das Wahlrecht zum Bundestag besitzt, kann sich zur Wahl stellen. Er darf weder der Bundesregierung noch einer anderen Körperschaft des Bundes oder Landes angehören. Er darf neben dem Amt des Bundespräsidenten keiner weiteren bezahlten Tätigkeit nachgehen. Ausgenommen sind Ehrenämter.
Die Wahl
Die Wahl erfolgt ohne Aussprache und ist geheim. Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder der Bundesversammlung erhält. Wird diese Mehrheit in zwei Wahlgängen von keinem Bewerber erreicht, so ist gewählt, wer in einem weiteren Wahlgang die meisten Stimmen auf sich vereinigt.
Das Amt
Der Bundespräsident steht als Staatsoberhaupt an der Spitze der Bundesrepublik Deutschland. Die fünfjährige Amtszeit des Bundespräsidenten beginnt mit dem Ende der Amtszeit seines Vorgängers, aber frühestens mit der Annahme der Wahl beim Bundestagspräsidenten (§10 WahlG). Er darf einmal wiedergewählt werden. Bei Amtsantritt leistet der Bundespräsident vor den Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates folgenden Amtseid:
"Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe." (Artikel 56 GG)
Das Amt endet durch Ablauf, durch Tod, Verzicht oder Aberkennung durch das Bundesverfassungsgericht auf Grund einer Klage durch den Bundestag oder den Bundesrat wegen Gesetzesverletzung.
Ergebnis der letzten Bundespräsidentenwahlen
13. Bundesversammlung
Am 23. Mai 2009 trat die 13. Bundesversammlung zusammen, um den neuen Bundespräsidenten zu wählen. Die Versammlung setzte sich aus 1.224 Mitgliedern zusammen. Der Deutsche Bundestag entsandte 612 Abgeordnete und die Landesparlamente 612. Abgegeben wurden 1.223 Stimmen (der Bundestagsabgeordnete Wolfgang Gehrcke von der Linksfraktion war kurzfristig erkrankt). Im ersten Wahlgang setzte sich Horst Köhler (CDU) mit 613 Stimmen gegen Gesine Schwan (SPD), die 503 Stimmen erhielt, durch. Auf Peter Sodann, Bundespräsidentschaftskandidat der Linken, erhielt 91 Stimmen. Frank Rennicke (NPD/DVU) erhielt vier Stimmen. Zehn Mitgliedern enthielten sich und zwei Stimmen waren ungültig. Die zweite Amtszeit beginnt am 1. Juli.
12. Bundesversammlung
Am 23. Mai 2004 trat die 12. Bundesversammlung zusammen, um den neuen Bundespräsidenten zu wählen. Die Versammlung setzte sich aus 1.205 Mitgliedern zusammen. Der Deutsche Bundestag entsandte 602 Abgeordnete und die Landesparlamente 603. Im ersten Wahlgang setzte sich Horst Köhler (CDU) mit 604 Stimmen gegen Gesine Schwan (SPD), die 589 Stimmen erhielt, durch.
