Die Konunkturpakete
Die große Koalition (CDU/CSU und SPD) haben zur Sicherung und Stabilisierung der Beschäftigung mehrere Maßnahmen beschlossen, die auch als Konjunkturpaket I und II bekannt sind. Was sich nun hinter jedem dieser Pakete verbirgt, soll hier näher dargestellt werden.
Inhaltsübersicht:
Konjunkturpaket I
Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung, so heißt das erste Konjunkturpaket der Bundesregierung vom 05.11.2008. Das Maßnahmepaket fördert Investitionen und Aufträge von Unternehmen, privaten Haushalten und Kommunen in einer Größenordnung von rund 50 Mrd. Euro in den Jahren 2009 und 2010.
Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen
Die Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen wurde, rückwirkend zum 01.01.2009, von 600 Euro auf 1.200 Euro (20% von 6.000 Euro) verdoppelt.
Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter
Mit der Unternehmensteuerreform 2008 wurde die Möglichkeit bewegliche Wirtschaftsgüter degressiv abzuschreiben abgeschafft. Mit dem Maßnahmepaket zur Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung wurde die degressive Abschreibung wieder eingeführt. Zeitlich befristet (2009 und 2010) und der höchstmögliche Afa-Satz liegt bei 25%. Zusätzlich zur degressiven Abschreibung wird befristet für zwei Jahre die Möglichkeit von Sonderabschreibungen für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU), durch Erhöhung der dafür relevanten Betriebsvermögens- und Gewinngrenzen auf 335.000 Euro, 175.000 Euro bzw. 200.000 Euro, erweitert.
Kurzarbeitergeld wird länger gewährt
Die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld wird befristet auf ein Jahr von bisher 12 Monaten auf 18 Monate verlängert. Kurzarbeit soll auch für eine Weiterqualifizierung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern genutzt werden können.
Schaffung von 1.000 zusätzliche Vermittlerstellen
In den Agenturen für Arbeit werden 1.000 zusätzliche Vermittler eingestellt, um die Arbeitsuchenden schneller wieder in Arbeit vermitteln zu können.
Konjunkturpaket II
Das Zweite Konjunkturpaket wurde am 13.02.2009 vom Bundestag und am 20.03.2009 vom Bundesrat verabschiedet. Das Gesetzes zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland ist am 05.03.2009 verkündet worden (BGBl 2009 I S. 416). Es umfasst 50 Mrd. Euro.
Senkung der Einkommensteuer
Rückwirkend zum 01.01.2009 wird der Grundfreibetrag um 170 Euro auf 7.834 Euro angehoben. Zudem wird der Eingangssteuersatz von 15% auf 14% gesenkt. Der Grundfreibetrag wird schließlich in einem zweiten Schritt nochmals um 170 € auf 8.004 Euro angehoben. Diese Anhebung soll 2010 erfolgen.
Senkung der Sozialversicherungsbeitragssätze
Zum 01.07.2009 werden die Beitragssätze zur gesetzlichen Krankenversicherung von 15,5% auf 14,9% gesenkt.
Umweltprämie (Abwrackprämie)
Private Autohalter können ab Kabinettsbeschluss eine Umweltprämie beantragen, wenn ein mindestens 9 Jahre altes Altfahrzeug, das für mind. 1 Jahr auf den Halter zugelassen war, verschrottet und gleichzeitig ein umweltfreundlicher Neu- oder Jahreswagen ab Euro 4 gekauft und zugelassen wird. Die Umweltprämie beträgt 2.500 Euro und wird für Zulassungen bis zum 31.12.2009 gewährt.
Rettungsschirm für Unternehmen
Großunternehmen, die aufgrund der Kreditzurückhaltung der Kreditinstitute keine Kredite bekommen, können Bürgschaften vom Bund oder Kredite von der staatseigenen Kfw-Bank beziehen.
Kraftfahrzeugsteuerneuregelung
Die Kfz-Steuer wird von einer hubraumbezogenen Besteuerung auf eine CO2-bezogene Besteuerung umgestellt. Die anfallenden Einnahmen sollen künftig nicht mehr den Ländern sondern dem Bund zu stehen.
