Die Vor- und Umsatzsteuer beim Warenein- und Verkauf

Die Umsatzsteuer besteuert den privaten Verbrauch an Gütern durch Inländern. Demzufolge fällt die Umatzsteuer - auch öfter Mehrwertsteuer genannt- beim Warenein-und Verkauf an.

Der Buchungsfall:

Der Einzelhändler Mathias Honig bestellt bei seinem Großhändler Waren im Werte von € 3.570,00 brutto. Als Zahlungsziel sind 20 Tage vereinbart, ohne Skonto. Zwei Wochen später veräußert der Einzelhändler die eingekauften Waren an einen Kunden für € 4.760,00. Es sind der Wareneingang- und ausgang und die Umsatzsteuer zu buchen.

Die Buchung des Geschäftsvorfalls:

Der Einzelhändler bucht den Wareneinkauf aufgrund der Eingangsrechnung, die den Warenwert und die darauf entfallenden Umsatzsteuer getrennt ausweist. In der Eingangsrechnung aufgeführte Umsatzsteuer - die Vorsteuer - ist eine Forderung des Einzelhändlers gegenüber dem Finanzamt, da seine Umsatzsteuerschuld erst dann entsteht, wenn er die eingekauften Waren weiterverkauft.

Umsatzsteuer

Deshalb wird die beim Einkauf in Rechnung gestellte Umsatzsteuer im Soll des Kontos Vorsteuer gebucht. Das Konto Vorsteuer ist ein Aktivkonto! Der Einzelhändler belastet das Konto Aufwendungen für Waren nur mit dem Warenwert (hier € 3.000). Den Rechnungsbetrag schreibt er dem Konto Verbindlichkeiten gut, da er dem Lieferer den Gesamtbetrag aus Warenwert und Umsatzsteuer schuldet (insgesamt € 3.570).

Die Buchung beim Wareneinkauf lautet:

Aufwendungen für Waren € 3.000,00 an Verbindlichkeiten € 3.570,00
Vorsteuer € 570,00

Die Umsatzsteuer bei der Eingangsrechnung ist eine Forderung gegenüber dem Finanzamt. Sie wird daher im Soll des Aktivkontos Vorsteuer gebucht.

 

Buchungen im Warenverkauf

Der Einzelhändler bucht den Warenverkauf aufgrund der Ausgangsrechnung. Nachdem er dem Nettoeinkaufspreis seine Handlungskosten, Bezugskosten, Gewinn zugeschlagen und dadurch einen Mehrwert von € 1.000,00 geschaffen hat ( € 4000,00 - € 3000,00 ). Den Rechnungsbetrag belastet der Einzelhändler dem Konto Forderungen, da der Kunde den Gesamtbetrag aus Warenwert und Umsatzsteuer zu zahlen hat. Dem Konto Umsatzerlöse wird nur der Warenwert gutgeschrieben. Die aufgrund des Verkaufs angefallene und in der Ausgangsrechnung ausgewiesene Umsatzsteuer ist eine Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt. Sie wird daher im Haben des passiven Kontos Umsatzsteuer gebucht.

Die Buchung beim Warenverkauf auf Ziel lautet:

Forderungen a. L.u.L. € 4.760

an

Umsatzerlöse € 4.000,00

 

Umsatzsteuer € 760,00

Diese Art zu buchen, bei der man den reinen Warenwert und die darauf entfallende Umsatzsteuer gesondert erfasst, nennt man Nettobuchung. Sie ist beim Warein - sowie Warenverkauf anzuwenden.

Ermittlung der Zahllast

Der Einzelhändler erhält aus dem Warenverkauf von seinen Kunden außer dem Warenwert € 760,00 Umsatzsteuer. Er schuldet daher dem Finanzamt zunächst € 760,00. Der Einzelhändler hat aber auch durch die beim Wareneinkauf angefallene Vorsteuer, die er seinem Lieferer zu zahlen hat, eine Forderung in Höhe von € 570,00 ans Finanzamt. Die Vorsteuer kann er von seiner Umsatzsteuerschuld abziehen.

Seine Zahllast beträgt demnach:

€ 760,00 - € 570,00 = € 190,00

die er an das Finanzamt abführt.

Vorsteuer an Umsatzsteuer

Beschluss der Konten Vorsteuer und Umsatzsteuer

Mit Ablauf des Voranmeldezeitraums (Ende des Monats oder vierteljährlich) wird der Saldo des Kontos Vorsteuer auf das Konto Umsatzsteuer übertragen. Der Saldo des Kontos Umsatzsteuer zeigt dann die Zahllast.

Buchung:

Umsatzsteuer an Vorsteuer € 570,00.

Die Zahllast ist bis zum 10. des darauffolgenden Monats abzuführen: Die Buchung bei der Zahlung an das Finanzamt lautet: Umsatzsteuer an Kasse, Postgiro oder Bank € 190,00.

Merke:
Umsatzsteuer minus Vorsteuer = Zahllast = Zahlung an das Finanzamt.