Steuerliche Fachbegriffe
Das deutsche Steuerrecht ist voll mit "Fachchinesisch". Einige der wichtigsten steuerlichen Fachbegriffen werden hier erklärt.
Werbungskosten
Die Überschusseinkünfte werden durch den Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten ermittelt. Werbungskosten sind nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Was alles zur beruflichen Veranlassung und damit zu den Werbungskosten gehört, ist anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalles festzustellen (BFH Urteil vom 11.1.2007, VI R 52/03, BStBl II 2007, 317). Für bestimmte Einkunftsarten werden dem Steuerzahler bestimmte Pauschbeträge zu gestanden, die er ohne Nachweis von seinen Einnahmen abziehen darf. Bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit sind zum Beispiel pauschal € 920 abzuziehen. Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen sind ein Sparerpauschbetrag in Höhe von € 801 bei Ledigen € 1.602 bei Verheirateten vorgesehen.
Typische Werbungskosten: Beiträge zu Berufsverbänden, Entfernungspauschale, Arbeitsmittel, Sparerpauschbetrag (seit 2009).
Gebühren und Beiträge
Gebühren sind Geldleistungen für bestimmte tatsächlich in Anspruch genommene öffentliche Leistungen.
Zum Beispiel: Postgebühren, Verwaltungsgebühren.
Beiträge sind Geldleistungen für öffentliche angebotene Leistungen, die unabhängig davon, ob sie in Anspruch genommen werden oder nicht, erhoben werden.
Zum Beispiel: Straßenanliegerbeiträge, Kurtaxe, Sozialversicherungsbeiträge
