Die Einkunftsarten nach dem Einkommensteuergesetz (EStG)

Das Einkommensteuergesetz unterscheidet zwischen sieben Einkunftsarten. Dieser Artikel soll einen kurzen Überblick über die Einkunftsarten geben und was man unter jeder einzelner versteht.

In § 2 Absatz 1 EStG sind die sieben Einkunftsarten einzeln aufgezählt:

1. Gewinneinkunftsarten:

Nach § 4 Abs. 1 S. 1 EStG ist der Gewinn der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen.

1.1 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft § 13 EStG

1.2 Einkünfte aus Gewerbebetrieb, § 15 EStG

1.3 Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, § 18 EStG

2. Überschusseinkunftsarten:

Nach § 4 Abs. 1 S. 1 EStG ist der Gewinn der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen.

1.1 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft § 13 EStG

1.2 Einkünfte aus Gewerbebetrieb, § 15 EStG

1.3 Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, § 18 EStG