Vertragsfreiheit
In Deutschland gilt das Recht der Vertragsfreiheit. Das bedeutet, dass jeder die Freiheit hat, einen Vertrag abzuschließen und auch die Inhalte und die Formen nicht vorgegeben sind.
Die Abschlussfreiheit
Jeder hat die freie Entscheidung ob und mit wem er einen Vertrag abschließen möchte. Diese Abschlussfreiheit gilt nicht für Unternehmen, die eine staatlich genehmigte Monopolstellung besitzen.
Beispiel: Die Deutsche Post AG muss Briefe und die Deutsche Bahn AG muss Personen befördern, wenn die Entgelte ordnungsgemäß entrichtet worden sind. Alle gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet jeden Pflichtversicherten aufzunehmen, egal wie sein Gesundheitszustand auch aussehen mag.
Gestaltungsfreiheit
Die Vertragspartner können den Vertragsinhalt frei aushandeln, auch gesetzliche Abweichungen können vereinbart werden. Werden keine Abweichungen in dieser Hinsicht vereinbart, so kommen die gesetzlichen Bestimmungen zum Einsatz. Sollte der Vertragstext einen Auslegungsspielraum zu lassen, so muss der wirkliche Wille der Vertragspartner erforscht werden. Hierbei ist neben dem Grundsatz von Treu und Glauben auch der Empfängerhorizont zu berücksichtigen. Bedeutet, es muss geprüft werden, wie es der Empfänger wohl verstanden hat. Einschränkungen sieht der Gesetzgeber bei Vereinbarungen vor, die gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten verstoßen.
Beispiel: Ein Zusammenschluss von mehreren Firmen, die eine marktbeherrschenden Stellung erlangt, würde gegen das Kartellgesetz verstoßen.
Formfreiheit
Der Abschluss der meisten Verträge bedarf es noch nicht einmal der Formschrift, sie sind auch mündlich abgeschlossen rechtsverbindlich. Um aber bei späteren Vertragsstörungen vor Gericht nicht ohne Beweis dazustehen (Die Gegenseite könnte ja also leugnen) ist es ratsam immer jede Geschäftsvereinbarung schriftlich festzuhalten. Natürlich hat auch hierbei der Gesetzgeber Ausnahmen vorgesehen, bei der es der schriftlichen Form bedarf.
Beispiel: Die Übernahme von Bürgschaften, erwerb von Grundstücken bedürfen der Schriftform.
