Die Rechts-und Geschäftsfähigkeit
Wann ist ein Mensch rechtsfähig und wann ist er geschäftsfähig? Ist das nicht dasselbe? Wo liegen die Unterschiede?
Die Rechtsfähigkeit
Die Rechtsfähigkeit erwirbt ein Mensch schon mit der Geburt.
§ 1 BGB: Beginn der Rechtsfähigkeit
Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.
Er besitzt damit die Fähigkeit Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Natürlich kann ein Baby noch keine Verpflichtungen war nehmen ( zum Beispiel: Das Bezahlen fälliger Schulden aus einer Erbschaft, die auf das Neugeborene übergegangen sind), das übernehmen die gesetzlichen Vertreter des Kindes (Eltern, Vormund).

Von der Geschäftsunfähigkeit bis zur unbeschränkten Geschäftsfähigkeit
Rechtsfähig ist ein Mensch ab der Geburt. Geschäftsfähig wird hingegen ein Mensch erst nach dem vollendetem 7.Lebensjahr, er ist dann beschränkt geschäftsfähig (§ 104 BGB). Vor dem vollendeten 7. Lebensjahr ist das Kind geschäftsunfähig und kann keine rechtswirksame Willenserklärungen abgeben, also keine Rechtsgeschäfte selbstständig abschließen.
Rechtsgeschäfte beschränkt Geschäftsfähiger bedürfen in der Regel der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters, außer bei Geschäften die unter den Taschengeldparagraphen fallen und die ihm rechtliche Vorteile - Schulbeispiel: Schenkung - bringen (§§ 104, 107 BGB).
Voll geschäftsfähig, ist der Mensch ab dem vollendetem 18. Lebensjahr. Er kann dann alle Rechtsgeschäfte selbstständig führen, es sei denn er ist aufgrund einer Behinderung dazu nicht in der Lage (zum Beispiel: geistige Behinderung), in diesem Falle wird er durch einen Vormund vertreten.
