Offenlegungs- und Prüfungspflichten
Je nach Größe der Unternehmung hat die Gesellschaft verschiedene Offenlegungs- und Prüfungspflichten bei der Aufstellung des Jahresabschlusses zu erfüllen.
Bestandteile des Jahresabschlusses
Der Jahresabluss der Kapitalgesellschaften besteht aus der Bilanz (§ 266 HGB), der Gewinn- und Verlustrechnung (§ 275 HGB) und dem Anhang (§§ 284 bis 288 HGB). Je nach dem, ob es um eine kleine, mittlere oder um eine große Kapitalgesellschaft handelt, sind verschiedene Offenlegungs- und Prüfungspflichten zu erfüllen: Kleine Kapitalgesellschaften müssen die Bilanz und den Anhang offen legen, aber es besteht keine Prüfungspflicht. Mittlere und große Kapitalgesellschaften haben ihre Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, den Anhnag sowie den Lagebericht offen zu legen und es besteht auch eine Prüfungspflicht des Jahresabschlusses durch Wirtschaftsprüfer.
| klein | mittel | groß |
|---|---|---|---|
Bilanz | +/- | +/+ | +/+ |
GuV-Rechnung | +/- | +/+ | +/+ |
Anhang | +/- | +/+ | +/+ |
Lagebericht | +/- | +/+ | +/+ |
Bestimmung der Unternehmensgröße nach § 267 HGB
Zwei der drei Größenmerkmale müssen erfüllt sein, um als kleine, mittlere oder als große Kapitalgesellschaft zu gelten (§ 267 HGB). Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellscahften gelten dabei immer als große Kapitalgesellschaft, unbeachtet ihrer wirklichen Situation. Die Tabelle 2 zeigt die Kriterien: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Arbeitnehmerzahl. Rechts davon sind die Größen in Tausend Euro angegeben, die unter- oder überschritten werden müssen. Die fettgedruckten Zahlen sind die nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) geltenden Größen.
Kriterien | klein | mittel | groß |
|---|---|---|---|
Bilanzsumme (in T€) | bis 4.840 | bis 19.250 | über 19.250 |
Umsatzerlöse (in T€) | bis 9.680 | bis 38.500 | über 38.500 |
Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl (in T€) | bis 50 | bis 250 | über 250 |
