Offenlegungs- und Prüfungspflichten

Je nach Größe der Unternehmung hat die Gesellschaft verschiedene Offenlegungs- und Prüfungspflichten bei der Aufstellung des Jahresabschlusses zu erfüllen.

Bestandteile des Jahresabschlusses

Der Jahresabluss der Kapitalgesellschaften besteht aus der Bilanz (§ 266 HGB), der Gewinn- und Verlustrechnung (§ 275 HGB) und dem Anhang (§§ 284 bis 288 HGB). Je nach dem, ob es um eine kleine, mittlere oder um eine große Kapitalgesellschaft handelt, sind verschiedene Offenlegungs- und Prüfungspflichten zu erfüllen: Kleine Kapitalgesellschaften müssen die Bilanz und den Anhang offen legen, aber es besteht keine Prüfungspflicht. Mittlere und große Kapitalgesellschaften haben ihre Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, den Anhnag sowie den Lagebericht offen zu legen und es besteht auch eine Prüfungspflicht des Jahresabschlusses durch Wirtschaftsprüfer.

Tab. 1: Offenlegungs- und Prüfungspflichten von Kapitalgesellschaften

 

klein

mittel

groß

Bilanz

+/-

+/+

+/+

GuV-Rechnung

+/-

+/+

+/+

Anhang

+/-

+/+

+/+

Lagebericht

+/-

+/+

+/+

Bestimmung der Unternehmensgröße nach § 267 HGB

Zwei der drei Größenmerkmale müssen erfüllt sein, um als kleine, mittlere oder als große Kapitalgesellschaft zu gelten (§ 267 HGB). Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellscahften gelten dabei immer als große Kapitalgesellschaft, unbeachtet ihrer wirklichen Situation. Die Tabelle 2 zeigt die Kriterien: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Arbeitnehmerzahl. Rechts davon sind die Größen in Tausend Euro angegeben, die unter- oder überschritten werden müssen. Die fettgedruckten Zahlen sind die nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) geltenden Größen.

Kriterien

klein

mittel

groß

Bilanzsumme (in T€)

bis 4.840
alt: 4.015

bis 19.250
bis 16.060

über 19.250
alt: über 16.060

Umsatzerlöse (in T€)

bis 9.680
alt: bis 8.030

bis 38.500
alt: 32.120

über 38.500
alt: über 32.120

Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl (in T€)

bis 50
alt: bis 50

bis 250
alt: bis 250

über 250
alt: über 250