Die Lieferbedingungen

Aus den Lieferbedingungen geht hervor, wer wann welche Lieferkosten (Fracht,Rollgeld etc.) zu tragen hat. Wurde im Kaufvertrag nichts vereinbart, so kommt die gesetzliche Regelung zum Einsatz (Unfrei).

Unfrei (gesetzliche Regelung) Unfrei ab Bahnhof ab Bahnhof dort

Der Verkäufer trägt die Versandkosten bis zum Versandbahnhof. Alle weitere Kosten trägt der Käufer

Frachtfrei (frei dort, frei Bahnhof)

Der Verkäufer trägt die Kosten bis zum Bestimmungsbahnhof.

Frei Haus (frei Keller, frei Lager)

Der Verkäufer übernimmt alle Kosten.

Ab Lager (Ab Werk, ab Farbrik)

Der Käufer trägt ab Lager, ab Fabrik sämtliche Beförderungskosten, die anfallen. Die Lieferbedingungen regeln nur die Übernahme der Transportkosten, der Gefahrenübergang erfolgt am Erfüllungsort.