Der Eigentumsvorbehalt

Eigentumsvorbehalt liegt vor, wenn der Verkäufer das Eigentum an der verkauften Ware vorbehält bis diese vollständig bezahlt worden ist. Dieser muss ausdrücklich im Kaufvertrag vereinbart worden sein.

Der Käufer ist bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises (bei Ratenzahlung:die letzte Rate) nur Besitzer der Ware. Kann der Käufer nicht zahlen, so kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten und die Herausgabe der Ware verlangen. Bei Insolvenz hat der Käufer das Recht auf Aussonderung der Ware genauso bei Pfändung.

Grenzen des Eigentumsvorbehalts

Wird die Ware an einen gutgläubigen Dritten veräußert, zu einer neuen Sache weiter verarbeitet, mit einem Grundstück untrennbar verbunden, so erlischt bei diesen Voraussetzungen der Eigentumsvorbehalt.