Wie berechne ich die Umsatzsteuer aus einem Bruttobetrag?
Wie die Umsatzsteuer auf einen Nettobetrag berechnet wird, bereitet den meisten keine Probleme. Aber, wie wird die Umsatzsteuer aus einem Bruttobetrag herausgerechnet?
Wie wird also aus einem Bruttoverkaufspreis - indem die Umsatzsteuer enthalten ist - der Umsatzsteueranteil berechnet? Ist doch ganz klar, bei einem Warenwert von sagen wir mal 714 Euro sind bei 19% Umsatzsteuer _________ Euro Umsatzsteuer enthalten.
Haben Sie 135,66 Euro als Ergebnis? Falls ja, dann sollten Sie sich diesen Artikel noch bis zum Ende aufmerksam durchlesen. Wenn Sie 114 Euro Umsatzsteuer als Ergebnis haben, dann können Sie sich auf die Schulter klopfen, und sich eine Stück leichte Buttercremetorte genehmigen. Gut gemacht!
Warum ist das nicht richtig?
Warum aber sind die 135,66 Euro falsch? Um das zu verstehen, fangen wir von hinten an. Unser Lieferant hat uns die Ware zu einem Listenpreis von 570 Euro angeboten. Nachdem wir unsere Bezugs- und Handlungskosten sowie Gewinn aufgeschlagen haben, sind wir bei einem Nettoverkaufspreis von 600 Euro angelangt. Auf diese 600 Euro wird nun noch die Umsatzsteuer von derzeit 19% (=19/100 = 0,19) aufgeschlagen. Wir rechnen: 600 Euro + 600 Euro x 0,19 oder einfacher 600 Euro x 1,19 = 714 Euro. Die 714 Euro sind unser Bruttoverkaufspreis, also der Preis, der später der Endverbraucher zu bezahlen hat. Der Umsatzsteueranteil ist die Differenz zwischen Bruttoverkaufspreis und Nettoverkaufspreis: 714 Euro - 600 Euro = 114 Euro.
Jetzt ist auch klar, warum die 135,66 Euro falsch sind: Die 135,66 Euro waren das Ergebnis aus der Multiplikation von 714 Euro x 0,19 = 135,66 Euro. Das würde aber voraussetzen, dass wir einen Nettoverkaufspreis von 714 Euro (=100%) als Berechnungsgrundlage verwendet haben.
Formeln zur Berechnung des Steuersatzes und des Nettobetrages
Formeln zur Berechnung des Steuersatzes und des Nettobetrages
Verallgemeinern wir diese Vorgehensweise, so können wir die folgenden Formeln zur zukünftigen Berechnung heranziehen:

Der Bruch aus der Formel ändert sich nicht, er ist unabhängig von dem Bruttopreis. Diese Tatsache kann man sich zu Nutze machen und sich das Leben noch ein wenig erleichtern, indem man zuerst den Bruch ausrechnet und den entstandenen Quotienten später als Multiplikator benutzt.
Berechnung des Nettobetrags:
Umsatzsteuer-tarif | Formel 1 | Faktor |
|---|---|---|
7% | 100 | = 0,934579439 |
[100+7=] 107 | ||
19% | 100 | = 0,840336134 |
[100+19=] 119 |
Berechnung des Steueranteils:
Umsatzsteuer-tarif | Formel 2 | Faktor |
|---|---|---|
7% | 100 x 0,07 | = 0,06542056 |
107 | ||
19% | 100 x 0,19 | = 0,159663865 |
119 |
Es muss also nur noch der Bruttoverkaufspreis mit dem Faktor multipliziert werden, um den Umsatzsteueranteil ausrechnen zu können. Probieren wir es aus: Der Steueranteil aus unserem Beispiel beträgt 114 Euro = 714 x 0,159... Der Netto VK beträgt 600 Euro = 714 x 0,840...
Noch 'ne kleine Aufgabe
So wer jetzt noch Lust hat, kann zur Übung den Umsatzsteueranteil und den Nettoverkaufspreis aus 7% Umsatzsteuer berechnen. Aber nur, wer will!
Lösung: 667,28 Euro und 46,71 Euro.
Jetzt haben auch Sie sich ein Stück leichte Buttercremetorte verdient. Den Schulterklopfer natürlich auch.
