Die Bilanz und deren Gliederung

Die Bilanz ist ein getreues Ebenbild des Unternehmens. Sie dient der Übersicht und ermöglicht die Errechnung des Geschäftserfolges.

Natürlich gibt dieses Spiegelbild die Verhältnisse, nur richtig wieder, wenn sämtliche Geschäftsvorfälle regelmäßig und vollständig erfasst wurden.

Der junge Kaufmann Mathias Honig hat ein Bankguthaben von € 250.000,00 und ein Bargeldbestand in Höhe von € 90.000,00. Mit diesem Kapital gründet Mathias ein Geschäft.

1. Mathias hat € 250.000 Bankguthaben und € 90.000 Bargeld.

2. Er kauft für € 40.000 Ware und bezahlt mit einem Bankscheck.

Bilanz Beispiel 1Bilanz Beispiel 2

3. Zusätzlich noch Ladenausstattung in Höhe von € 40.000 bar.

4. Für € 60.000 kauft er dann noch verschiedene Waren auf Kredit.

 

Bilanz Beispiel 3Bilanz Beispiel 4

Liquiditätsgliederungsprinzip

Mathias stellt die Bilanz in Kontenform auf. Auf der linken Seite (Aktiva) stehen die Vermögenswerte, diese geben Auskunft darüber, wohin die Vermögensquellen geflossen sind. Die rechte Seite der Bilanz (Passiva) zeigt die Herkunft der Vermögenswerte. Gegliedert werden sie auf der rechten Seite nach ihrer Fristigkeit. Erst die langfristigen (Laufzeit länger als fünf Jahre) und dann die kurzfristigen Verbindlichkeiten. Auf der linken Seite werden sie nach ihrer Liquidität ( = Flüssigkeit) gegliedert.

Merke:
Die Bilanz ist die kurz gefasste Gegenüberstellung von Vermögenswerten und Vermögensquellen. Die linke Seite der Bilanz heißt Aktiva und die rechte Seite Passiva.
Summe Aktiva = Summe Passiva.

Während beim Inventar die Vermögensteile und die Schulden nach Art, Menge und Wert detailliert ausgewiesen werden, fasst man bei der Bilanz die Vermögen und Schulden gruppenweise zusammen und verzichtet auf die Angabe der Mengen. Der Gesetzgeber verlangt neben dem Erstellen der Bilanz auch das Erstellen des Inventars. Der Unternehmer muss die Bilanz persönlich, mit Datum unterschreiben. Damit will der Gesetzgeber den Unternehmer zwingen von seiner aktuellen Geschäftslage Kenntnis zu erlangen (§ 242 HGB).

Die Bilanzgleichungen

Die Summengleichheit von Aktiv- und Passivkonten kommt auch bei folgenden Bilanzgleichungen zum Ausdruck:

Vermögen = Kapital

Vermögen = Eigenkapital + Fremdkapital

Eigenkapital = Vermögen ./. Fremdkapital

Fremdkapital = Vermögen ./. Eigenkapital