Die Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist, ist eine offene Handelsgesellschaft, wenn bei keinem der Gesellschafter die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern beschränkt ist.

Übersicht: Die wesentlichsten Merkmale einer Kommanditgesellschaft auf einem Blick

Startkapital

Haftung:

Firmierung:

Eintragung ins Handelsregister?

Mindest-gründerzahl

-

jeder Gesellschafter unmittelbar und ge-samtschuldnerisch

OHG mit GmbH wird zu GmbH & Co eine OHG mit einer AG zur AG & Co

Ja

2

Die OHG ist eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet ist. Die Firma, also der Name, unter dem das Handelsgewerbe betrieben wird, muss mindestens den Familiennamen eines der Gesellschafter enthalten (z.B. Huber, Meier & Co., Schulze OHG). Jeder Gesellschafter haftet gegenüber ihren Gläubigern unbeschränkt.

Auch juristische Personen (zum Beispiel: eine Aktiengesellschaft oder GmbH) können Gesellschafter sein, eine häufig anzutreffende Form ist zum Beispiel die GmbH & Co. Die OHG selbst ist keine juristische Person, kann aber als OHG vor Gericht klagen und verklagt werden (aktive und passive Parteifähigkeit).