Die Kommanditgesellschaft (KG)

Die KG unterscheidet sich dadurch von der offenen Handelsgesellschaft, dass bei einem Teil der Gesellschafter die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern auf einer bestimmten Kapitaleinlage beschränkt ist.

Die Kommaditgesellschaft unterscheidet sich dadurch von der offenen Handelsgesellschaft, dass bei einem Teil der Gesellschafter die Haftung gegenüber Gesellschaftsgläubigern auf einer bestimmten Kapitaleinlage beschränkt ist. Zudem hat die Kommanditgesellschaft gegenüber der GmbH den Vorteil, dass sie nicht publizitätspflichtig ist, sowie steuerlich begünstigt wird.

Komplementäre sind die Vollhafter, Kommanditisten die Teilhafter

Die unbeschränkt haftenden Gesellschafter nennt man Komplementäre, die beschränkt haftenden Kommanditisten. Jede KG muss mindestens einen Komplementär und einen Kommanditisten haben. Der Name des Komplementärs muss in der Firma erscheinen: Kommanditisten sind von der Geschäftsführung grundsätzlich ausgeschlossen, sie sind an Gewinn und Verlust der Gesellschaft nur in Höhe Ihrer Kapitaleinlage beteiligt.

Die wesentlichsten Merkmale einer Kommanditgesellschaft auf einem Blick

Startkapital

Haftung

Firmierung

Mindestgründerzahl

Eintragungs ins Handelsregister?

-

Kommanditist bis zur Geschäftseinlage Komplementär unbeschränkt

bei einem geldgebenden Kommanditisten als KGaA ist der Komplementär eine GmbH als GmbH&Co.KG

2

Ja