Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), ist eine Kapitallgesellschaft, bei der die Haftung der Gesellschafter auf deren Einlage begrenzt wird. Zur Gründung wird eine Stammeinlage in Höhe von EUR 25.000,00 benötigt.
Startkapital | Haftung | Firmierung | Eintragung in das Handelsregister ? | Mindest-gründerzahl |
|---|---|---|---|---|
25.000 € | Gesellschafter haften nur mit Ihrer Einlage mind. 1,00 € | Firmennamen plus den Zusatz GmbH | Ja | 1 |
Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, bei der die Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der GmbH nicht persönlich haften. Unabhängig von ihrem Geschäftszweck ist die GmbH stets eine Handelsgesellschaft und als juristische Person im Handelsregister eingetragen. Eine GmbH kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden, dass auf zu bringende Stammkapital muss mindestens € 25.000 betragen, wobei jeder Gesellschafter eine Stammeinlage von mindestens € 1,00 übernehmen muss. Die Höhe des Geschäftsanteils (ausgedrückt in Prozent des Gesellschaftsvermögens) richtet sich nach der Stammeinlage.
Firmierung
Der Gegenstand der Unternehmung oder der Name eines der Gesellschafter sowie der Zusatz „mit beschränkter Haftung“ müssen im Namen der Gesellschaft (Firma) enthalten sein.
Organe der GmbH
Die Organe der GmbH sind der oder die Geschäftsführer und die Gesellschafterversammlung sie entsprechen Vorstand und Hauptversammlung bei der AG. Bei mehr als 500 Arbeitnehmern ist auch ein Aufsichtsrat vorgeschrieben.
