Wichtige Unterschiede zwischen Personengesellschaften und Körperschaften
Das Gesellschaftsrecht unterscheidet zum einen zwischen der Personengesellschaft und den Körperschaften des privaten Rechts.
Die Kapitalgesellschaften
Eine Kapitalgesellschaft ist eine Gesellschaft bei der die Mitgliedschaft auf die reine Geldbeteiligung und nicht auf persönliche Mitarbeit der Gesellschafter zugeschnitten ist. Die Anteile können grundsätzlich frei veräußert oder vererbt werden. Die Gesellschafter haften nicht persönlich und ihre persönliche Mitarbeit ist bei der Geschäftsführung nicht notwendig. Kapitalgesellschaften haben eine eigene Rechtspersönlichkeit (juristische Personen); sie unterliegen der Körperschaftsteuer( § 1 KStG).
Die Personengesellschaften
Die Personengesellschaft hingegen ist ein Zusammenschluss mehrerer Personen zu einer Gesellschaft, bei der die Mitgliedschaft auf die Personen und die einzelnen Gesellschafter zugeschnitten ist. Die Gesellschafter haften unmittelbar mit ihren Geschäfts-,wie auch Privatvermögen. Die Unternehmung führen Sie entweder gemeinsam oder einzeln.
Die Archetypen sind der Verein und die GbR
Beide Gesellschaftsformen haben einen Grundtyp: Bei der Körperschaft ist es der Verein und bei den Personengesellschaften ist es die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR, die oft auch als BGB-Gesellschaft bezeichnet wird). Innerhalb der Personengesellschaften gibt es noch die Personenhandelsgesellschaften, zu denen die offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG) zählen. Bei den Körperschaften gibt es noch die Kapitalgesellschaften: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Aktiengesellschaft (AG) und die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA).
Die Rechtsformen im Überblick
Personengesellschaften
- Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
- offene Handelsgesellschaft (OHG)
- Kommanditgesellschaft (KG)
- GmbH & Co. KG
- Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)
- Stille Gesellschaft
Körperschaften
- Verein
- Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Aktiengesellschaft (AG)
- Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)
- Eingetragene Genossenschaft
- Europäische Aktiengesellschaft (SE)
