Die Firma

Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt. Unter seiner Firma kann der Kaufmann klagen und verklagt werden (§ 17 HGB).

Unter Firma versteht man den Namen des Unternehmens und nicht das Unternehmen selbst. Deshalb ist auch die umgangssprachliche Verwendung des Wortes "Firma" als Synonym für "Unternehmen" oder "Betrieb" juristisch nicht korrekt. Eine Firma dürfen nach Handelsrecht nur Kaufleute führen. Bei Kleingewerbetreibenden und Nichtkaufleuten handelt es sich um eine Geschäftsbezeichung (z.B. Lahn Apotheke, Gasthof zur Post) und nicht um eine Firma.

Grundsatz der Firmenwahrheit und Firmenklarheit

Der Kaufmann hat die Wahl zwischen einer Personenfirma (z.B. Mathias Honig e.Kfm), einer Sachfirma (z.B. Commerzbank AG) oder einer Fantasiefirma. Es gilt der Grundsatz der Firmenwahrheit und der Firmenklarheit. Das bedeutet: Die Firma muss von anderen Firmen deutlich unterscheidbar sein, es darf keine Verwechslungsgefahr bestehen. Der Namen darf keine täuschenden Angaben über den Geschäftszweck enthalten (zum Beispiel den Namenszusatz "Institut", weil damit der Eindruck erweckt wird, es handele sich um eine öffentliche Einrichtung). Zudem muss der Name klar aussprechbar sein, und einen einen Rechtsformzusatz enthalten, der auf die rechtliche Verhältnisse des Unternehmens hinweißt (§ 19 I HGB, §§ 4, 279 I AktG, § 4 GmbHG, § 3 I GenG).

Bei einem Einzelunternehmen wäre der Zusatz "eingetragener Kaufmann" oder eine zulässige Abkürzung "e.K.",e.Kfm, e.Kffr., usw., zu wählen. Handelt es sich um eine offene Handelsgesellschaft, so ist die Firma mit dem Rechtszusatz "offene Handelsgesellschaft" bzw. "OHG" zu ergänzen.

Übersicht: Rechtsformen und ihre Abkürzungen.

Rechtsform

Abkürzungen

Einzelunternehmung

e.K., e.Kfm

Gesellschaft des bürgerlichen Rechts

GbR

Offene Handelsgesellschaft

OHG

Kommanditgesellschaft

KG

Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

UG (haftungsbeschränkt)

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

GmbH

Aktiengesellschaft

AG

Genossenschaft

e.G.

Firmenöffentlichkeit

Jede Veränderung, die die Firma betreffen müssen unverzüglich an das Handelsregister gemeldet werden.

Auf den Geschäftsbriefen müssen angegeben werden:

  • die Firma,
  • Rechtsform und Sitz der Gesellschaft,
  • Angabe des Registergerichts,
  • Angabe des Sitzes der Gesellschaft,
  • Registernummer, unter der die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen ist.