Franchising
Das (Franchising), System vertraglich geregelter vertikaler Kooperation zwischen juristisch selbstständigen Unternehmen.
Im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses überlässt der Franchisegeber (mit weit reichendem Weisungs- und Kontrollrecht) dem Franchisenehmer gegen Entgelt bestimmte Rechte, z.B. auf Benutzung eines Firmennamens sowie Herstellung und Vertrieb eines Markenartikels und/oder von Dienstleistungen. Darüber hinaus erhält der Franchisenehmer Unterstützung beim Aufbau und bei der Führung seines Unternehmens. (Quelle: Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, 2005)
Der Franchise geber liefert:
- Konzept,
- Vor- oder Endprodukte,
- Herstellermarke,
- Firmenname und Werbung,
während der rechtlich selbstständige Franchise-Nehmer für den Betrieb bzw. Verkauf sorgt. Für den Franchise-Geber liegt der Vorteil im Wegfall eines eigenen kapital-und zeitintensiven Vertriebsnetzes und damit in einem schnelleren Wachstum, für den Franchise-Nehmer komplementär bei der Konzentration auf den Endverkauf. Der Franchise-Geber erhält neben dem Gewinn aus der regulären Lieferbeziehung zu seinem Franchise-Nehmer eine Franchise-Gebühr, die meist vom Umsatz abhängt. Unseriöse Franchise-Angebote nehmen zu. Einige Unternehmer vorallem im Bau-und Transportgewerbe stehen im Verdacht, mit ihren Franchise-Modellen Scheinselbstständigkeit zu verbergen. In Deutschland existieren rund 550 solcher Ideenvermarkter und rund 22.000 Franchise-Nehmer.
Herkunft und bekannte Franchisenehmer
Der Begriff stammt vom US-amerikanischen "franchise", Konzession.Er geht über das französische "franchise" ( Freiheit ) ( von Abgaben ) und "franc" ( frei ) auf lateinisch "Franci" ( die Franken ) ( nach deren Stand als Freie ) zurück.Zu den bekanntesten zählen: Mc Donalds, Coca Cola, Benetton, VAG-Autohäuser, OBI-Heimwerkermärkte und viele mehr.

