Bare- und halbbare Zahlung

Auch im Computerzeitalter und den damit verbundenen bargeldlosen Zahlungsverkehr ist das Bezahlen mit Münzen und Scheinen noch sehr gefragt. Laut einer Statistik vom HDE werden noch weit über 70% der getätigten Geschäfte im Einzelhandel bar getätigt.

Quittung

Bei der baren Zahlung sollte man darauf achten, vom Verkäufer einen Zahlungsbeleg (Kassenbon, Quittung) zu erhalten. Dieser ist wichtig bei eventuellen Unregelmäßigkeiten oder wenn es vor dem Kadi geht.

Die halb bare Zahlung

Die Halb bare Zahlung setzt voraus, dass entweder der Gläubiger oder der Schuldner ein Konto bei einem Kreditinstitut besitzt.

Zahlschein

Sollte der Schuldner über kein Bankkonto verfügen, so kann er den Überweisungsvordruck als Zahlschein nutzen.

Bedeutet: Er zahlt den Rechnungsbetrag bar bei einer Bank auf das Empfängerkonto ein. Der Empfänger zieht aus diesem Verfahren des bargeldlosen Zahlungsverkehrs selbstverständlich auch seine Vorteile. Das Geld gelangt wirklich auf das Konto, wo es hin soll.