Der Tarifvertrag

Alle Jahre wieder treffen Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften zusammen, um neue Tarifverträge auszuhandeln. Wie das genaue Prozedere aussieht, erfahrt ihr im folgenden Artikel.

Arten von Tarifverträgen

Manteltarifvertrag

Geltungsdauer:

meistens mehrere Jahre.

Inhalt des Tarifvertrags:

Arbeitsbedingungen: Probezeit, Kündigungsfristen, Dauer und Verteilung der Wochenarbeitsstunden, Urlaub.

Lohn- und Gehaltstarifvertrag

Geltungsdauer:

meistens 1 Jahr

Inhalt des Tarifvertrages:

Tarifliche Grundvergütung, Beschäftungs - und Lohngruppen eventuell Ausbildungsvergütung

 


Ablauf der Tarifverhandlungen

Die Tarifverhandlungen erstrecken sich meistens über mehrere Termine, an deren Ende der Abschluss des Tarifvertrages steht. Sollte es nicht zur Einigung kommen, so kann von beiden Seiten die Schlichtung beantragt werden. Die Schlichtungskommission ist zu gleichen Teilen mit Vertretern der Verhandlungsparteien besetzt und einen bzw. zwei unparteiischen Vorsitzenden. Kommt es auch dabei zur keiner Einigung, so kann die Gewerkschaft den Streik ausrufen.

Schaubild: Tarifverhandlungen

Bedingungen eines Streiks

  • Machbares Ziel des Streiks (z.B. Lohnerhöhung um 3,5%).
  • Nicht während der Friedenspflicht oder während der Schlichtung streiken.
  • Die Urabstimmung muss eine Mehrheit von über 75% betragen.

Während des Streiks beziehen die Arbeitnehmer vom Arbeitgeber kein Lohn- und Gehalt. Die Gewerkschaft zahlt aber ihren Mitgliedern, als Streikhilfe, 2/3 ihres Bruttoverdienstes. Die Arbeitgeber können von ihrem Aussperrungsrecht gebrauch machen, sodass auch Arbeitswillige aus dem Betrieb ausgeschlossen werden.

Ende eines Streiks

Der Arbeitskampf (Streik) gilt als beendet, wenn:

  • bei der 2. Urabstimmung 25% der gewerkschaftlich organisierten Mitarbeiter mit dem Ergebnis der Verhandlungen zufrieden sind.

Gültigkeitsbereichs eines Tarifvertrages

Wird der Tarifvertrag als allgemein verbindlich erklärt, so gilt dieser für alle Unternehmen des Tarifgebietes.Geschieht diese Erklärung nicht, so gilt der Tarifvertrag nur für die Unternehmen, die dem Einzelhandelsverband angehören bzw. den Arbeitnehmern, die Mitglied in der entsprechenden Gewerkschaft sind.