Der Arbeitsvertrag
Zum Abschluss eines Arbeitsvertrages bedarf es nicht der schriftlichen Form, es sei denn es wird vom Gesetzgeber, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen verlangt.
Ein Arbeitsvertrag kann mündlich oder durch ein schlüssiges Verhalten des Arbeitgebers erfolgen. “Schlüssig“ bedeutet in diesem Falle, dass der Arbeitnehmer seine Arbeit beim Arbeitgeber aufnimmt und dieser dies stillschweigend duldet.
Inhalte eines Arbeitsvertrages
Auch beim Arbeitsvertrag gilt die Vertragsfreiheit. Vertragsfreiheit bedeutet, dass zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer alles im Vertrag vereinbart werden kann, was nicht gegen geltende Gesetze oder gegen die Guten Sitten verstößt. Da bei den Vertragsverhandlungen der Arbeitgeber am längeren Hebel sitzt und daher die Vertragsinhalte meistens schon vordiktiert, wurden in etlichen Gesetzen und Tarifvereinbarungen Vorschriften ausgehandelt, die diese Übermacht etwas einschränken sollen.
Inhalte eines Arbeitsvertrages (Auszug) | |
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Tätigkeitsbereich und Ort | Abteilungsleiter / in Obst und Gemüse |
Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses | 01.01.20xx bis 31.12.20xx |
Probezeit | 6 Monate |
Kündigungsfrist | Vier Wochen zum Monatsende |
Arbeitszeit | 40 Stunden in der Woche |
Urlaub | 30 Werktage |
Lohn und Gehalt | Bruttogehalt laut Tarifvertrag |
Rechtliche Hinweise | Wettbewerbsverbot, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung |
Bei der Gestaltung des Arbeitsvertrages hat der Arbeitgeber auf das Günstigkeitsprinzip zu achten. Dieses sagt aus, dass der Arbeitgeber, bei den vorgeschriebenen Gesetzen nur abweichen darf, wenn dadurch ein Vorteil für den Arbeitnehmer zu erwarten ist (38 Tage Urlaub anstatt nur 35 Tage).
Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und Arbeitnehmers.
Sowie Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer haben beim Abschluss eines Arbeitsvertrages Rechte und Pflichten:
Pflichten des kaufmännischen Angestellten
- Arbeitspflicht
- Verschwiegenheitspflicht
- Treuepflicht
- Konkurrenzklausel
Rechte des kaufmännischen Angestellten
- Recht auf Teilzeitarbeit
- Entgeltfortzahlung
- Fürsorge
- Arbeitszeugnissrecht
